Beton- Werkstein  Ungefaste Steinkanten  Bei ungefasten Pflaster- und Plattenprodukten sind  leichte Kantenabplatzungen nicht grundsätzlich  vermeidbar. Sie sind kein Reklamationsgrund. Bei zu eng verlegten Bodenbelägen können  ebenfalls Kantenabplatzungen vorkommen. Bitte  hierzu die allgemeinen Verlegerichtlinien nach DIN  beachten.  Kalk-Ausblühungen  Gelegentlich können harmlose Ausblühungen  (Calciumcarbonat, Calciumsulfat  oder  Magnesiumsulfat) vorkommen. In erster  Linie entstehen sie durch besondere  Witterungsbedingungen, denen der Beton  namentlich im „jungen“ Alter ausgesetzt ist. Die Güteeigenschaften der Erzeugnisse bleiben  hiervon unberührt. Dieser natürliche Vorgang  ist auch bei sorgfältigster Herstellung der  Betonprodukte unvermeidbar und infolgedessen  auch kein Reklamationsgrund.  Maßtoleranzen  Abweichungen von den im Planungshandbuch abgedruckten Werten  oder Beschaffenheits- abweichungen, sind keine Fehler, wenn sie sich  innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen bewegen. Die Richtwerte für Planung und Einbau müssen auf die jeweils örtlichen Gegebenheiten angewendet werden. Die örtlichen Bauvorschriften sind zu beachten.  Farb- und  Strukturabweichungen  Aufgrund der verwendeten natürlichen Rohstoffe  (Sand, Kies, Splitt, Steinmehl, Zement, Wasser) und  UV-beständigen Farben, die allesamt natürlichen  Schwankungen unterliegen, sind Farb- und  Strukturabweichungen nicht vermeidbar und sind  kein Reklamationsgrund.  Mischfarben  Die Mischfarbenwirkung zeigt sich erst ab einer  verlegten Fläche von ca. 30 qm durch gemischtes  Verlegen aus unterschiedlichen Paletten. Durch die Herstellungsverfahren ist es technisch  nicht möglich, die Steine in einer gleich bleibenden  Farbmischung zu produzieren. Es kommt auch vor,  dass Steine in ihrer Farbgebung teilweise unifarben  wirken. Dies ist nicht vermeidbar und deshalb kein  Reklamationsgrund.  Sonstiges  Drucktechnisch, rohstofftechnisch oder auch  produktionstechnisch bedingt können die von uns  gelieferten Betonwerkstein-Produkte hinsichtlich Farbgebung und optischer Wirkung von den  Abbildungen und den zur Verfügung gestellten  Mustern abweichen. Auch innerhalb einzelner  Lieferpartien können sich die Produkte im  Laufe der Zeit durch Umwelteinflüsse und/oder  gebrauchsbedingten Verschleiß sowie durch  Verschmutzung verändern, ohne dass hierin ein  Mangel liegt. Außerdem können Ausblühungen  weder zum Zeitpunkt der Lieferung noch zu einem  späteren Zeitpunkt ausgeschlossen werden.  121  BETONWERKSTEIN- PLATTEN