Die gesplittete Abwassergebühr kommt   Dort, wo die gesplittete Abwassergebühr zur  Festsetzung der Gebühren für die Regenwasserbe- seitigung noch nicht eingeführt wurde, wird dies  über kurz oder lang flächendeckend umgesetzt  werden. Die Städte und Gemeinden werden dann  die Grundstückseigentümer nach dem Versiege- lungsmaßstab veranlagen, das heißt entsprechend  der befestigten und angeschlossenen Fläche. Für  versickerungsfähige Flächen und solche, die an eine  Versickerungsanlage angeschlossen sind, fallen  dann reduzierte Gebühren an, weil sie das öffent- liche Kanalnetz nicht oder nur gering in Anspruch  nehmen. Die Verordnungen sind regional unter- schiedlich bedingt.  Bitte fragen Sie Ihre zuständige Behörde.  Versickerungsfähige Betonpflastersysteme haben  viele Vorteile   Mit der Umsetzung einer gesplitteten Abwasserge- bühr bietet sich dem Hauseigentümer ein besonderer  Anreiz, mehr versickerungsfähige Flächen auf  seinem Grundstück zu schaffen. Dies hat bekanntlich  viele Vorteile. Der Regenwasserabfluss wird deutlich  reduziert. Kanäle und Klärwerke werden entlastet,  insbesondere bei den zunehmend auftretenden  Starkregenereignissen. Die Grundwasserneubildung  wird gefördert. Das Mikroklima wird verbessert. Und  jetzt lassen sich damit auch noch Abwassergebühren  sparen.   Ein versickerungsfähiges Pflaster macht noch  keine versickerungsfähige Bauweise   Die Versickerungsfähigkeit eines Pflasters und  die Anwendung der empfohlenen Abflussbeiwerte  nützen leider nichts, wenn es „unter dem Pflaster   nicht stimmt“. Die darunter befindlichen Schichten  sowie der Baugrund müssen ebenfalls die notwen- dige Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Das System  „Wasserdurchlässige Flächenbefestigung“ ist nur so  gut wie sein schwächstes Bauteil. Bei Beachtung der  einschlägigen Technischen Regeln und ein wenig  ausgewählter Fachliteratur im Zuge der Planung,  Baustoffauswahl und Ausführung ist es überhaupt  kein Problem, eine dauerhaft funktionsfähige  wasserdurchlässige Befestigung mit Betonsteinen  herzustellen. Damit soll auch die häufig gestellte  Frage: „Wann sollte eine versickerungsfähige  Pflasterbauweise behördlich anerkannt werden und  wann nicht?“ ihre Antwort erhalten. Der behörd- lichen Anerkennung steht nichts im Wege, wenn der  Antragsteller darlegen kann, dass bei seiner versi- ckerungsfähigen Pflasterbauweise die einschlägigen  Technischen Regeln beachtet wurden, geeignete  Baustoffe Verwendung fanden und eine fachgerechte  Ausführung aller Schichten erfolgte.   Textauszüge aus der Veröffentlichung “Empfehlungen zur Festlegung  des Abflussbeiwertes von befestigten Flächen”,  Herausgeber: SLG, Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.V.,  D-53179 Bonn. www.betonstein.de   142  Ökopflaster - Wasserdurchlässige Beläge